Benedikt Bühler startete im Januar 2019 eine Petition gegen den Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten. Mit mehr als 400.000 Unterschriften wurde es eine der erfolgreichsten Petitionen der Bundestagsgeschichte. Klar sprach mit dem Petenten über seine Initiative.

Pharmaziestudent Benedikt Bühler im Bundestag vor der öffentlichen Anhörung zu seiner Petition.

Warum war die Petition nötig?

Wir haben seit 2016 eine Ungleichbehandlung zwischen Vor-Ort-Apotheken und VersandApotheken. Die Apotheken, die nicht in Deutschland ansässig sind, geben hier in Deutschland verbotene Rabatte. Aus mehreren Gründen heiße ich das nicht gut: Einmal bereichert man sich an der Solidargemeinschaft, weil ein Großteil des Medikamentenpreises durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet wird. Außerdem werden mit dem Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten bestimmte Sicherheitsregularien der Vor-Ort-Apotheken unterwandert, weil es da einfach nur um Profit geht. In 21 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gilt so ein RX-Versandverbot. Es sollte in Deutschland auch wieder eingeführt werden.

Was haben Sie unternommen, um die Petition zu starten?

Ich habe zuerst alles ausformuliert, was ich für wichtig hielt, etwa dass der Bundesrat bereits gefordert hatte, so ein RX-Versandverbot umzusetzen. Dann habe ich festgestellt, dass es für die Petitionen auf epetitionen.bundestag.de ziemlich strenge Anforderungen gibt. Als der Text formal in Ordnung war, wurde die Petition zunächst nicht veröffentlicht, weil es angeblich bereits eine sachgleiche Petition gab. Dagegen musste ich Widerspruch einlegen. Endlich, nach einem halben Jahr, wurde die Petition veröffentlicht.

Wie lief die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses?

Als die Petition zunächst abgelehnt worden war, habe ich die Mitglieder des Ausschusses angeschrieben. Einige haben nicht reagiert, andere haben zugesichert, das anzuschauen. Die Fraktion DIE LINKE, die das Versandhandelsverbot schon immer unterstützt, hat das geprüft. Die CDU-Fraktion, also die Partei, in der ich Mitglied bin, hat auch zugesichert, das zu kontrollieren. Die Überprüfung hat meine Argumentation natürlich bestätigt.

Wie ist der Stand des parlamentarischen Verfahrens?

Im Januar durfte ich mein Anliegen im Petitionsausschuss vortragen, da war auch der Minister anwesend. Jetzt ist das Verfahren in der parlamentarischen Überprüfung. Es muss ein interfraktioneller Beschluss im Petitionsausschuss fallen und schließlich eine Änderung am »Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz« herbeigeführt werden. Das geht gerade zur Beratung in die Ausschüsse. Aber die Bundesregierung sträubt sich sehr gegen das RX-Versandhandelsverbot, auf das sie sich sogar im Koalitionsvertrag eigentlich verständigt hatte.

Interview: Malte Daniljuk

Seismograf der Politik

Die Möglichkeit, eine Petition einzureichen, ist nicht nur ein Grundrecht, das in unserer Verfassung verankert ist, sondern auch eine Form direkter Demokratie auf Bundesebene. Beschwerden, Eingaben oder persönliche Anliegen können die kleinen Sorgen des Alltags betreffen genauso wie die Gesetzgebung. Ob Arbeitslosen- oder Kindergeld, Pendlerpauschale oder Zwangsgebühr für den Rundfunk: Der Petitionsausschuss wird gern als Seismograf bezeichnet, der die Stimmung der Bevölkerung anzeigt.

Kommen viele Unterschriften zusammen und erreichen ein Quorum von mindestens 50.000 Mitzeichnenden im Internet oder per Brief, kann eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses durchgeführt werden. Die Petenten und Mitglieder des betreffenden Ministeriums müssen dann den Abgeordneten Auskunft geben.

Aus meiner Sicht ist das Petitionswesen bisher allerdings unbefriedigend ausgestaltet, was Öffentlichkeit und direkte Mitwirkung angeht. So wird es seiner Bedeutung leider nicht gerecht. Wir fordern unter anderem, das Quorum zu senken, sowie die Teilnahme der Petenten an den Gesprächen der Berichterstatter und an den Debatten im Plenum sowie einen Härtefallfond. Letzterer sollte Menschen helfen, die sich in einer extremen Notlage befinden. Wir brauchen mehr öffentliche Aufmerksamkeit für die Petitionsplattform auf der Bundestagsinternetseite. Anders als bei privaten Petitionsplattformen, die als reine Unterschriftensammler agieren, ist der Bundestag hier verpflichtet, die Anliegen zu bearbeiten und zu prüfen.

Mehr unter: epetitionen.bundestag.de

Kersten Steinke, ist Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE und ordentliches Mitglied im Petitionsausschuss
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