Manchmal braucht es für eine Bürgerinitiative nur eine Person. Der ehemalige Polizist Horst Glanzer hat das Versicherungsrecht reformiert.
Abseits der Öffentlichkeit gibt es sie, die Großen und doch Unbekannten. Horst Glanzer ist einer von ihnen. Der ehemalige Polizist treibt die große Politik vor sich her, mit einer Hartnäckigkeit, die ihresgleichen sucht. Es heißt, er habe mehr Gesetzesänderungen erreicht als die allermeisten Abgeordneten, und zwar im Alleingang. Sein Thema sind die Gesundheitspolitik und die Krankenversicherungen. Horst Glanzer ist eine Art NGO für die Rechte von Patientinnen und Patienten mit nur einem Mitarbeiter, ihm selbst.
Der BKA-Mann erkrankte im Jahr 2003 an einer akuten Entzündung der Nasennebenhöhlen, zu diesem Zeitpunkt eine ernste, aber keineswegs lebensgefährliche Situation. Allerdings ist der Beamte allergisch auf bestimmte Medikamente. Deshalb beantragt er eine Behandlung in einer Schweizer Spezialklinik. Doch seine Kasse lässt sich Zeit mit der Kostenübernahme. Nach zwei Monaten hat die Entzündung tatsächlich lebensgefährliche Ausmaße erreicht. Am Ende muss er elf Wochen auf die Zusage seiner Versicherung warten. Mit den Folgen hat er bis heute zu kämpfen.
Als er nach seiner Entlassung juristisch gegen die Krankenkasse vorgehen will, scheitert er. Zwar sei er moralisch zweifellos im Recht, bescheinigen ihm Richter, aber die Gesetzgebung zum Versicherungsschutz sei an dieser Stelle leider lückenhaft. Das ist das Startsignal für einen Aktivismus, der bis heute anhält. Horst Glanzer greift zum Telefon und beginnt, Ministerinnen und Minister, Abgeordnete, Professorinnen und Professoren anzurufen. Wer mit den Rechten von Patientinnen und Patienten zu tun hat, hat zwangsläufig seine Bekanntschaft gemacht.
Vom Menschenrechtsausschuss bis zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates wird Horst Glanzer ein ebenso bekannter wie gefürchteter Name, denn dieser Mann lässt nicht locker. Und der Erfolg gibt ihm recht. Im Jahr 2011 erreicht Horst Glanzer, dass die Zivilprozessordnung neu gefasst wird. Seitdem können Kläger Rechtsmittel einlegen, wenn eine Berufung vor Gericht zurückgewiesen wurde. Zwei Jahre später beschließt der Bundestag eine Bewilligungsfrist von zwei Wochen für Versicherungen. Versäumen sie die Frist, tragen sie die vollen Kosten. Schließlich, 2019, erreicht Horst Glanzer eine Reform des Sachverständigenrechts.
Danach stürzt sich der ehemalige BKAler auf den Ausschuss für Menschenrechte im Bundestag. Er will eine Umkehr der Beweislast bei Behandlungsfehlern erreichen, die Mediziner sollen nachweisen, dass sie ordentlich gearbeitet haben. Mit diesen und anderen Initiativen rührt das Versicherungsopfer an den Grundlagen des medizinischen Versorgungssystems, entsprechend nehmen die stillen und offenen Widerstände gegen seine Initiativen zu. Aktuell hat Horst Glanzer mehrere Petitonen im Petitionsausschuss des Bundestags zu laufen, welche die Fraktion DIE LINKE unterstützt. Sie zielen darauf ab, die Beweislastumkehr durchzusetzen und es zu ermöglichen, dass ein Entschädigungsfonds für Patienten eingerichtet wird.
Wer Horst Glanzer in seinem Kampf unterstützen möchte, kann ihm gern etwas spenden:
Horst Glanzer
VR-Bank Passau
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BIC: GENODEF 1 PA 1